FAQ – Die häufigsten Fragen unserer Kunden

Was kann ich über 543-dabei verkaufen?

Wir verkaufen gebrauchte oder neue Artikel, die mindestens 40 € oder mehr bei eBay erzielen können. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Unser Konzept ist ein klassischer WIN-WIN-Ansatz: Wir wollen immer möglichst viel Erlös erzielen, da wir auf Provisionsbasis arbeiten.

Wir verkaufen gerne alle Artikel, die diese Mindestanforderung erfüllen. Wir sind nicht spezialisiert auf bestimmte Artikelgruppen – wir verkaufen alles . Es muss aber Sinn machen – für Sie, und letztlich auch für uns.

Was kann ich über 543-dabei NICHT verkaufen?

Es gibt 2 Sorten von Artikeln die wir nicht verkaufen:

1. Artikel die nicht verkauft werden dürfen, dazu zählen:

  • Waffen mit Waffenscheinpflicht
  • Pornografie
  • Artikel, die dem Artenschutz unterliegen, z.B. Elfenbein, Perlmutt, einige Pelzarten wie Wolf, Luchs, Jaguar etc.
  • Indizierte Medien ohne FSK – Klasse 18 – Label
  • bestimmte Artikel mit nationalsozialistischem Bezug
  • und – leider – seit  Mitte 2021 – auch gebrauchte  Auto – Kindersitze

2. Artikel die – meistens – keinen Sinn machen, dazu zählen:

  • in aller Regel jegliche Art von Büchern, hier gibt es aber Ausnahmen
  • Schallplatten oder VHS-Kassetten, auch hier gibt es Ausnahmen
  • CD’s oder DVD’s machen einzeln keinen Sinn.
    Sammlungen nehmen wir nur an, wenn vollständige digitale Inventarlisten mitgeliefert werden.
  • getragene Kleidung, wenn es sich NICHT um hochwertigste Markenware handelt
  • Möbel, insbesondere solche ohne hochwertigen Markennamen
    Falls für Ihre Möbel Aussichten auf erfolgreichen Verkauf bestehen sollten, bleiben diese bis zum Verkauf bei Ihnen vor Ort stehen, bis sie ein Käufer – nach Bezahlung bei uns – abholt.
    In den meisten Fällen machen Möbel aber keinen Sinn, schauen Sie selbst auf aktuelle, “erfolgreiche” Möbelverkäufe im Raum München: Link auf eBay, Beispiel verkaufte Sofas

Welche Vorteile bietet der Verkauf meiner Artikel durch 543-dabei?

Natürlich ist es keine Geheimwissenschaft, Artikel bei eBay einzustellen und zu versteigern, aber:

  • Es kostet Ihre Zeit – Zeit, die sie vielleicht besser für andere Dinge verwenden wollen.
  • Wir übernehmen sämtliche notwendigen Arbeiten, um Ihre Artikel möglichst hochpreisig zu verkaufen: Wir erstellen Fotos + Beschreibungen, beantworten Fragen von Interessenten zu Ihren Artikeln, wickeln die Verkäufe finanziell ab und kümmern uns um den professionellen und schnellen Versand an den Käufer.
  • 543-dabei bietet als eBay Powerseller eine professionelle Plattform mit vielen Stammkäufern und einen Top-Rated Ebay-Account mit über 100.000 Bewertungen und hohen Zugriffszahlen
  • Sie bleiben immer anonym, Ihr Name taucht im Verkaufsprozess nicht auf – 543-dabei ist immer der Verkäufer Ihrer Artikel
  • 543-dabei ist stets auf dem Laufenden, was die rechtlichen Rahmenbedingungen und geltenden gesetzlichen Vorschriften beim Verkauf über eBay betrifft.

Was muss ich im Vorfeld beachten?

  • Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen können desto besser. Wir können fast alles recherchieren, benötigen aber die Informationen, die wir nicht wissen können von Ihnen z.B. Angaben über bekannte Mängel, die nicht sofort ersichtlich sind. Originale Kaufrechnungen, Zertifikate, Garantieunterlagen, Gebrauchsanweisungen und Originalverpackungen sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
  • Ihre Artikel sollten bei der Abgabe sauber sein. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten Ihrer Artikel vor dem Einstellen!

Wie lange dauert es bis zur Abrechnung? Geht das dann automatisch?

In der Regel dauert es bei Auktionsartikeln 4 bis 6 Wochen, bis Ihre eingelieferten Artikel verkauft und bereit zur Abrechnung sind.
Dieser Zeitraum kommt so zustande:
– wir haben einen Vorlauf von bis zu 10 Tagen bis die Artikel bearbeitet sind
– in der Regel laufen die Artikel 7 Tage, in Ausnahmefällen auch 10 Tage in Auktion
– sofern der Käufer gleich bezahlt wird der Artikel sofort versendet
– nach Erhalt der Ware hat jeder Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz

Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann die Abrechnung erfolgen

WICHTIG: die Abrechnung erfolgt NICHT automatisch, Sie müssen bitte aktiv nachfragen – gerne telefonisch, per Email oder durch persönlichen Besuchnach Ternminabsprache.

Wie berechnen Sich die Ebay – Gebühren?

Wir geben Ihnen die anfallenden eBay – Gebühren für gewerbliche Verkäufer und gff. anfallende PayPal- Gebühren 1:1 weiter. Die ebay – Gebühren setzen sich aus Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen zusammen und sind je nach eBay Kategorie unterschiedlich. PayPal – Zahlungsgebühren berechnen sich wie folgt: 0,35 €t Pauschale + 0,019 % vom Verkaufserlös (incl. Versandkosten).

Die aktuelle eBay – Gebührentabelle für gewerbliche Händler finden Sie hier.

In den meisten Fällen können Sie mit 10 – 12 % Abzug durch anfallende Gebühren vom erzielten Verkaufspreis rechnen. Diese Gebühren würden Ihnen aber auch entstehen, wenn Sie die Artikel selbst verkaufen. Oft sind die Gebühren für private Verkäufer sogar noch höher!

Was passiert, wenn ein Artikel nicht verkauft wird – muss ich dann etwas zahlen?

Das kommt darauf an, wie der Artikel eingestellt wurde:

Wenn ein Artikel als Auktion mit Startpreis 1 € auch mehrfach nicht verkauft werden sollte und Sie diesen wieder abholen, fallen keine Kosten für Sie an!
Falls ein Shop-Artikel zu dem aufgerufenen Preis nicht verkauft werden sollte und Sie diesen wieder bei uns abholen, berechnen wir Ihnen die angefallenen Ebay-Gebühren und eine Aufwandsentschädigung von 5 € ( jeweils pro Artikel) für unsere geleisteten Arbeiten.

Bitte beachten Sie, dass wir erst ab einem Auktionserlös von über 10,€ auszahlen – falls ein Artikel unter 10,00 € verkauft werden sollte, erhalten Sie keine Auszahlung, Sie müssen aber auch nichts bezahlen.


Muss ich die Auszahlung versteuern?

In der Regel müssen Sie die Auszahlungen von 543-dabei nicht versteuern – 543-dabei bezahlt im Rahmen der Differenzbesteuerung anfallende Steuern auf die Provision, Ebay-Gebühren und Versandkosten. Im Zweifelsfall und bei Auszahlungen mit ungewöhnlich hohen Summen sollten Sie aber ggf. Ihren Steuerberater zu Rate ziehen.

Meine Steuerberatung sagt dazu:

“… wenn private Gegenstände verkauft werden, die sich schon länger als zwölf Monate im Eigentum des Auftraggebers befinden, ist der Ertrag hieraus Einkommensteuer frei.

Bei der Umsatzsteuer gilt die Margenbesteuerung, auf die auch in der Abrechnung hingewiesen wird. Das bedeutet, dass nur das, was beim Verkauf mehr erziel wird , als beim Einkaufen aufgewendet hast, also die Marge, der Umsatzsteuer unterliegt. Da davon auszugehen ist , dass die gebrauchten Gegenstände alle teurer waren, als jetzt als Preis dafür erzielt werden konnte , beträgt die Marge Null beziehungsweise ist negativ, womit keine Umsatzsteuer anfällt. Der Auszahlungsbetrag kann also in aller Regel vereinnahmt werden, ohne dass Umsatzsteuer oder Einkommensteuer anfallen. Die Abrechnung sollten die Auftraggeber trotzdem zwei Jahre aufbewahren.”
(Zitat, ausdrücklick KEINE Rechtsberatung)


Wie ist das mit der Gewährleistung oder Garantie?

Diese zwei Begriffe werden häufig verwechselt oder in falschem Zusammenhang genutzt:

GARANTIE ist immer Sache des Herstellers des verkauften Artikels – wenn Sie also noch Garantieunterlagen zu Ihren Artikeln haben, ist das ggf. von Vorteil – ein neuer Käufer kann dann ggf. beim Hersteller Garantieleistungen geltend machen.

GEWÄHRLEISTUNG ist dagegen Sache des Verkäufers – 543-dabei kann die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geltenden Bestimmungen für die Gewährleistung nicht ausschließen oder umgehen.


Kann ich dann bei meinen Artikeln mitbieten oder jemanden bitten, das zu tun?

Antwort: NEIN

  • Aufgrund der geltenden Regelungen der eBay AGB ist es ausnahmslos untersagt, auf die in Kommission gegebenen Artikel Gebote mit eigenen oder beauftragten Accounts Dritter abzugeben oder abgeben zu lassen (sog. “Shill bidding”). Falls dennoch eigene Artikel ersteigert werden, fallen die Provision für 543-dabei sowie die eBay–Gebühren nach den angegebenen Sätzen an.
  • Im Fall von “Shill bidding” auf eigene Artikel und dadurch bedingter Sanktionen seitens eBay behalten wir uns die Forderung von Schadensersatz vor.

Sind Ihre Fragen nicht beantwortet, schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns an unter: 089/510 85 79 0

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular eine Nachricht oder Anfrage zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Kontaktformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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